Höhlenschutz!

Es ist sehr wichtig einige Worte über den Höhlenschutz zu sagen, denn der Zustand vieler Höhlen ist aufgrund mutwilliger aber auch durch unbeabsichtigter Zerstörung erbärmlich!

Befährt man eine Höhle, die nicht durch eine Tür für Unkundige verschlossen ist, so ist meist die Endtäuschung groß, wenn man prachtvolle Tropfsteingebilde erwartet hat und dann nur Stümpfe ehemals herrlicher Tropfsteine vorfindet. Gerade die Schönheit, die von den Tropfsteinen ausgeht, hat es Menschen angetan. In der Hoffnung, diese Schönheit mit nach Hause nehmen zu können oder um daraus nette Souvenirs zu machen, wurden sie abgeschlagen. Man kann heute in vielen Souvenirläden Uhren aus aufgeschnittenen Tropfsteinen erwerben und dies obwohl das Abschlagen natürlich strengstens Verboten ist.

Verbote oder der drohende Zeigefinger helfen den Höhlen meist nicht, trotzdem möchte ich hier die im internationalen Jahr für Höhlenschutz 1975 aufgestellten Leitregeln zum Höhlenschutz nennen:


  1.Nimm nichts mit!
	-Graben in Ablagerungen vor und in der Höhle sind seit dem
	 25. Juni 1973 nach dem Denkmalschutzgesetz verboten

  2.Laß nichts zurück!
	-Abfall mitnehmen
	-keine Verwendung von Fackeln als Lichtquelle (Rußbildung)
	-kein Feuer vor Höhleneingängen, da Rauch in die Höhle zieht

  3.Zerstöre nichts!
	-Tropfsteine oder andere Sinterbildungen beschädigen
	-keine Inschriften in Höhlenwände einritzen

  4.Schlage nichts tot!
	-Höhlen sollten nicht in den Wintermonaten befahren werden,
	 da sich zu dieser Zeit Fledermäuse zum Winterschlaf in ihnen
	 aufhalten könnten

 

Wer einmal die Schönheit der Höhlenwelt erlebt hat, der sollte sich bei einer Höhlenbefahrung so benehmen, dass andere nach ihm diese Schönheit auch genießen können.

 

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